Loading...

Mediation

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Dabei begleitet ein unabhängiger „allparteilicher“ Dritter die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer  gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der allparteiliche Dritte (ein:e Mediator:in) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein:e Mediator:in selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

Die wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der/die Mediator:in ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.

Voraussetzungen

  • Freiwilligkeit: Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen.
  • Verschwiegenheit: Der/die Mediator:in und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen äußern sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten (siehe folgenden Abschnitt zur Vertraulichkeit).
  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien: die Lösung des Konflikts wird von den Parteien selbst entwickelt; der/die Mediator:in hat die Prozessverantwortung für die Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung.
  • Ergebnisoffenheit: Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten.
  • Allparteilichkeit: Der/die Mediator:in leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, seine Haltung zeigt eine Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit jedem Beteiligten.

Vertraulichkeit

Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist ein Kernpunkt der Mediation. Sie gilt nicht nur für den/die Mediator:in, sondern für alle in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Sie soll gewährleisten, dass die Preisgabe von Informationen während der Mediation keiner Partei in einem nachfolgenden Zivilprozess zum Nachteil gereicht.

Ziel

Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, aussergerichtliche Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen Vereinbarung. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren sollen im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen: Anzustreben ist ein Win-Win-Ergebnis.

Konzeptionelle Grundlagen

  • das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik
  • die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip
  • die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl
To top